Bereits seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 2004 ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker überwiegend im Bereich des Medizinrechts sowie im Arbeitsrecht tätig.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker ist spezialisiert auf das Arzthaftungsrecht. Er verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich der Abwehr von möglichen Ansprüchen aus Amtshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG aufgrund der hoheitlichen Tätigkeit von Durchgangsärzten nach Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen im Sinne des SGB VII. In diesen Verfahren ist die Kanzlei ausschließlich für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tätig.
Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen zudem Regressverfahren nach §§ 116, 119 SGB X. Auch in diesem Bereich ist die Kanzlei ausschließlich für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tätig.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker absolvierte nach seinem Studium im Jahre 2000 das erste juristische Staatsexamen. Er promovierte im Jahre 2003 an der Universität Hamburg mit seiner Dissertation „Die Haftung der Unternehmer, der Unternehmensangehörigen und anderer Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung“ (Verlag Versicherungswirtschaft, ISBN: 978-3-89952-103-0). Im Jahre 2004 legte er nach dem Rechtsreferendariat in Hamburg erfolgreich das zweite juristische Staatsexamen ab und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig.
Im Jahre 2005 absolvierte Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker erfolgreich die Fortbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.