Profil unserer Kanzlei

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stefan Zänker.

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahre 2004 in Hamburg gegründet. Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker berät und vertritt seine Mandanten überregional und bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die Kanzlei hat einen starken forensischen Schwerpunkt.

Zu den Mandanten der Kanzlei zählen insbesondere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen und mittelständische Unternehmen.

Die Kanzlei steht für Homogenität, Kontinuität und persönliche, individuelle Betreuung und versteht sich als Partner und Berater in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch bei der gerichtlichen Geltendmachung oder bei der Abwehr von Ansprüchen werden Ihre Interessen zielorientiert vertreten.

Die Kanzlei bietet rechtliche Schulungen an, insbesondere auch zum Themenkreis der Amtshaftung für Durchgangsärzte mit Darstellung der aktuellen Rechtsprechung und erfolgreichen Verteidigungsstrategien. Die Schulungen können gerne auch im Hause des Mandanten erfolgen, sofern dies gewünscht ist.

Rechtsgebiete

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Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker

Bereits seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 2004 ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker überwiegend im Bereich des Medizinrechts sowie im Arbeitsrecht tätig.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker ist spezialisiert auf das Arzthaftungsrecht. Er verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich der Abwehr von möglichen Ansprüchen aus Amtshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG aufgrund der hoheitlichen Tätigkeit von Durchgangsärzten nach Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen im Sinne des SGB VII. In diesen Verfahren ist die Kanzlei ausschließlich für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tätig.

Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen zudem Regressverfahren nach §§ 116, 119 SGB X. Auch in diesem Bereich ist die Kanzlei ausschließlich für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen tätig.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker absolvierte nach seinem Studium im Jahre 2000 das erste juristische Staatsexamen. Er promovierte im Jahre 2003 an der Universität Hamburg mit seiner Dissertation „Die Haftung der Unternehmer, der Unternehmensangehörigen und anderer Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung“ (Verlag Versicherungswirtschaft, ISBN: 978-3-89952-103-0). Im Jahre 2004 legte er nach dem Rechtsreferendariat in Hamburg erfolgreich das zweite juristische Staatsexamen ab und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig.

Im Jahre 2005 absolvierte Rechtsanwalt Dr. Stefan Zänker erfolgreich die Fortbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.